Kindeswohl in Theorie und Praxis
Gestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) wurden substantielle Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den "Schutzauftrag" der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen. Diese Fortbildung greift die Veränderungen und daraus entstehenden Handlungsnotwendigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf.
Schwerpunkte:
- Kindeswohlgefährdung: Was ist darunter zu verstehen? Wie kann sie erkannt und abgeschätzt werden? Gibt es Kinder, die besonders betroffen sind?
- Definition und Auswirkungen physischer, psychischer, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt (Partnerschaftsgewalt) und Vernachlässigung
- Rechtliche Grundlagen: Kriterien der Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB. Anlass und Zielsetzung des § 8a SGB VIII
- Betroffene Familien: Hintergründe im Familiensystem. Unterstützen statt richten. Gespräche mit Eltern(teilen)
- Beobachtung und Dokumentation Abstimmung und Kooperation: Handlungsleitlinien im Fall von vermuteter Kindeswohlgefährdung. Ausgestaltung und Inhalt der Vereinbarungen zwischen Jugendamt und (freien) Trägern. Kennen lernen wichtiger Partner/innen (bspw. Kinderschutzdienst). Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen. Fallberatungen.
Ort: Erfurt
Referentin: Susanne Borris
Diplom-Pädagogin, Mediatorin, Supervisorin (DGSv), Erfurt
Kursnummer: 42094
Termin: 25.10.2010, 9.30-16.30 Uhr bis
26.10.2010, 9.00-16.00 Uhr
Kursgebühr: 139 Euro
Anmeldung: bis 04.10.2010
Kursnummer: 42094
Ort:
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